„Nichtbinär” – der Türöffner für die Kassenfinanzierung des geschlechtslosen Barbiekörpers
Welche Eingriffe unter dem Label „nichtbinär” zukünftig von uns allen finanziert werden sollen
„Ich will nicht, dass anderen schutzbedürftigen Mädchen und Frauen das Gleiche widerfährt wie mir”, sagte die 36-jährige Camille Kiefel, nachdem sie kurz vor dem geplanten Prozessbeginn im Januar 2026 einen vertraulichen Vergleich mit ihren Behandlerinnen erzielt hatte. Kiefel, die sich seit 2015 als nichtbinär identifizierte, hatte 2020 im Alter von 30 Jahren eine Mastektomie durchführen lassen. Zwei Sozialarbeiterinnen hatten ihr in je einer einzigen Telemedizin-Sitzung von unter einer Stunde Überweisungsschreiben ausgestellt. Sie erhielt das Schreiben, obwohl sie eine dokumentierte Vorgeschichte von Trauma, Depression, Suizidgedanken und ADHS hatte und zum Zeitpunkt der Operation auf Langzeit-Invalidenrente war. Eine Besserung ihres Unwohlseins stellte sich nicht ein. Sie leidet seither unter dauerhaften körperlichen und psychischen Folgen.1
Nur wenige Wochen zuvor hatte Fox Varian als erste Detransitionierende vor einem Geschworenengericht in New York 2 Millionen Dollar zugesprochen bekommen als Entschädigung für eine Mastektomie, die sie mit 16 Jahren erhalten hatte.2
Kürzlich hat die amerikanische Verbraucherschutzbehörde FTC Klage gegen die WPATH eingereicht – die World Professional Association for Transgender Health. Die Organisation habe medizinischen Dienstleistern eine Argumentation an die Hand gegeben, um gegenüber Eltern falsche und unbegründete Behauptungen aufzustellen. Mit diesen wurden experimentelle und körperschädigende Eingriffe an Kindern finanziert und durchgeführt.3
Die Verfahren aus den USA haben für Deutschland Relevanz
Die aufsteigende Klagewelle in den USA gibt eine Perspektive für Deutschland: Wenn die durch Transgender-Eingriffe geschädigten jungen Menschen und Familien nicht mehr schweigen, sondern den Rechtsweg gegen Ärzte, Psychologen, Kliniken und Verbände beschreiten, ist die transgenderideologische Schweigespirale beendet. Über die Leitlinien der in den USA ansässigen WPATH ist ein direkter Einfluss auf deutsche Behandlungsleitlinien erfolgt. Was Gerichte in den USA entscheiden, hat damit indirekt auch Einfluss auf Deutschland.
Persönlicher Anlass meiner Recherche
In Deutschland führt die ehemalige Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur gerade ein Verfahren gegen mich. Nächste Woche – am 9.7. – wird in nächster Instanz vor dem Kammergericht Berlin verhandelt. Mein Ziel ist weiterhin, mich nicht zum Schweigen bringen zu lassen in meiner offenen Kritik an genderaffimativen Eingriffen. Ich habe das Verfahren zum Anlass genommen, das Thema „nichtbinär” genauer zu untersuchen.
In Teil 1 habe ich bereits dargelegt, dass es sich bei um einen nicht klar definierten, aktivistischen Begriff handelt, der dennoch krankenkassenfinanzierte Eingriffe ermöglichen soll. Ich habe außerdem erläutert, wie Bundesgesundheitsministerin Warken den G-BA per Verwaltungsauftrag angewiesen hat, Behandlungen für nichtbinäre Personen in die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bringen – und dabei das Methodenbewertungsverfahren umgeht, das das Bundessozialgericht 2023 ausdrücklich als zuständiges Verfahren bezeichnet hatte.4
Hier ist Teil 2, der die Frage beantwortet: Welche Eingriffe sind es genau, die unter „nichtbinär” über die Krankenversicherungen finanziert werden sollen?
Nichtbinär – der geschlechtslose Körper
Für genderaffirmative Eingriffe erstellt die internationale Organisation WPATH regelmäßig Leitlinien, die auch Grundlage für die Leitlinien in Deutschland sind. In ihrer letzten Version der „Standards of Care” (SOC8, September 2022) wurden zwei neue Kapitel eingeführt: Kapitel 8 „Non-Binary” und Kapitel 9 „Eunuchs”. Beide Kapitel waren in keiner Vorversion enthalten.5
Kapitel 8 listet konkrete chirurgische Eingriffe für Personen, die sich als „nichtbinär” oder „agender” beschreiben – also weder als Mann noch als Frau. Finales Ziel ist nicht eine Simulation des Gegengeschlechts, sondern die Schaffung eines geschlechtslosen Körpers ohne erkennbare primäre und sekundäre Geschlechtsmerkmale. Diese Methode nennt sich Nulloplasty.
Die US-amerikanische Gesundheitsplattform QueerDoc, die sich auf genderaffirmative Eingriffe spezialisiert hat, beschreibt Nulloplasty so: die Entfernung innerer und äußerer Genitalstrukturen mit dem Ziel, eine glatte Oberfläche vom Bauch bis zur Leiste zu erzeugen.6 Das Glans-Gewebe (Penisschaft oder Klitoris) kann dabei entweder vollständig entfernt, als tastbare Erhöhung erhalten oder unter der Haut „vergraben” werden – um ein Empfindungszentrum zu bewahren, ohne das glatte äußere Erscheinungsbild zu stören.
Für Männer umfasst Nulloplasty:
Penektomie: vollständige Amputation des Penis
Orchiektomie: Entfernung der Hoden
Skrotektomie: Entfernung des Hodensacks
Harnröhrenverkürzung
Darüber hinaus empfiehlt WPATH SOC8 unter „nichtbinär” für diese Gruppe zusätzlich:
Penis-erhaltende Vaginoplastik: Aufbau von Vaginalstrukturen bei erhaltenem Penis
Flache Vaginoplastik (shallow vaginoplasty): Aufbau äußerer Strukturen ohne Vaginalkanal
Für Frauen listet WPATH SOC8 unter Kapitel 8 folgende Eingriffe:
Mastektomie (Top Surgery): Amputation beider Brüste – der häufigste Eingriff, der bei Mädchen und Frauen durchgeführt wird, die sich als nichtbinär oder als Transmann bezeichnen. Dieser Eingriff ist der einzige aus diesem Spektrum, über den das Bundessozialgericht bisher entschieden hat (B 1 KR 16/22 R, Oktober 2023 – dazu unten mehr). Er ist in Deutschland an mehreren Kliniken bereits ohne GKV-Kostenübernahme verfügbar.
Hysterektomie: Entfernung der Gebärmutter (zwingend erforderlich, wenn Vaginektomie geplant)
Oophorektomie: Entfernung der Eierstöcke (mit oder ohne Hysterektomie)
Vaginektomie: Entfernung der Vagina
Vulvektomie: Entfernung der äußeren Genitalien (teilweise oder vollständig)
Klitorektomie: Entfernung der Klitoris
Harnröhrenmodifikation
Darüber hinaus empfiehlt WPATH SOC8 für Frauen unter „nichtbinär” auch:
Metoidioplastik: Klitorisvergrößerung nach Testosteronbehandlung, ggf. mit Harnröhrenverlängerung
Phalloplastik: Aufwendige Penisrekonstruktion aus körpereigenem Gewebe (mehrere Operationsschritte)
Die Nulloplasty bei Frauen bedeutet in ihrer vollständigen Form die kombinierte Durchführung von Hysterektomie, Oophorektomie, Vaginektomie, Vulvektomie und Klitorektomie – also die vollständige Entfernung des gesamten weiblichen Reproduktionssystems und aller erogenen Strukturen.
Alle diese Eingriffe sind irreversibel. Sie werden an gesunden Körpern vorgenommen. Komplikationen sind bei diesem Ausmaß der chirurgischen Eingriffe nicht die Ausnahme, sondern Teil des medizinischen Alltags: Narbenbildung, Nervenschäden, Infektionen, chronische Schmerzen, Funktionsverluste. Die Genesungszeit liegt laut QueerDoc bei sechs bis acht Wochen – bei Frauen durch die umfassenderen inneren Eingriffe deutlich länger.7

Nichtbinär = Eunuch
Parallel zu Kapitel 8 hat WPATH in SOC8 ein eigenes Kapitel 9 für „Eunuch-identifizierte” Personen eingeführt. Es definiert diese Gruppe als Männer, die „Dysphorie“ bezüglich ihrer männlichen Genitalien empfinden und deren operative Entfernung anstreben. Kastration und Penektomie werden als legitime medizinische Interventionen beschrieben – und als angeborene Konstitution, die auch schon Minderjährige betrifft.
Die feministische Journalistin Genevieve Gluck hatte in einer Investigativrecherche herausgefunden, dass das Eunuch-Kapitel direkt durch Kastrationsfetischisten und Pädosadisten beeinflusst war, die in Eunuch-Foren extreme sexuelle Fantasien und Videos teilten – darunter Aufnahmen transgenderaffirmativer Eingriffe an Jungen. Das Eunuch-Archive-Forum wird im SOC8 als Quelle zitiert.8
Der deutsche Transgender-Verband dgti e.V. lehnte das Eunuch-Kapitel in seiner Stellungnahme ab – jedoch mit einer aufschlussreichen Begründung: „Die medizinischen Behandlungsempfehlungen gleichen denen von nicht-binären Personen und können mit diesen zusammengelegt werden.”9Die DGTI bestätigt damit selbst: Die Eingriffe sind dieselben. Das Label soll verschwinden. Der Inhalt soll unter „nichtbinär” weitergeführt werden.
In deutschen Reddit-Communities sind die Grenzen längst fließend. In Foren wie r/nullectomy, r/germantrans und einschlägigen Eunuch-Communities werden dieselben deutschen Kliniken empfohlen, dieselben Chirurgen, dieselben Kostenschätzungen besprochen. Nichtbinäre und Eunuch-Identifizierte teilen dieselbe Infrastruktur – weil sie nach denselben Eingriffen suchen.10
Hormone – dauerhaft, sichtbar, folgenschwer
Chirurgische Eingriffe sind nur der sichtbare Teil. Was häufig unerwähnt bleibt: Geschlechtsangleichende Maßnahmen beginnen fast immer mit Eingriffen in den Hormonhaushalt – und enden für viele dort nie wieder.
WPATH SOC8 empfiehlt für „nichtbinäre” Personen dieselben hormonellen Maßnahmen wie für „binär-transsexuelle”: für Frauen Testosteron, für Männer Östrogen und Antiandrogene. Dazu kommen für Minderjährige Pubertätsblocker (GnRH-Agonisten wie Leuprorelinacetat oder Triptorelin), die die körpereigene Pubertätsentwicklung unterdrücken.
Für Deutschland sind diese Hormone teilweise bereits Leistungen der Krankenversicherung unter der Diagnose F64.0. Für „nichtbinäre“ Personen ist der formale Anspruch bisher nicht gegeben – der F64.0-Umweg wird praktisch genutzt.
Die medizinischen Langzeitfolgen sind erheblich und in der Leitlinienliteratur unzureichend dokumentiert:
Pubertätsblocker unterdrücken nicht nur die Pubertät, sondern auch die Knochendichteentwicklung und die Gehirnreifung. Werden sie nicht abgesetzt, führen sie bei nahezu allen Betroffenen zur anschließenden Hormontherapie – ein Übergang, der in der Praxis selten rückgängig gemacht wird.11
Testosteron bei Mädchen und Frauen verursacht sichtbare, teils irreversible Veränderungen: Stimmbruch, Klitorisvergrößerung, Gesichtsbehaarung, androgenetischen Haarausfall. Dazu kommen systemische Langzeitfolgen: erhöhtes kardiovaskuläres Risiko, Atrophie von Uterus und Ovarien.
Wird anschließend eine Oophorektomie (Entnahme der Eierstöcke) vorgenommen, entfällt die körpereigene Östrogenproduktion dauerhaft. Die Frau ist auf lebenslange Substitution angewiesen.
Orchiektomie bei Männern (Entnahme der Hoden) beendet die Testosteronproduktion dauerhaft. Auch hier ist lebenslange Hormonsubstitution die Konsequenz.
Das bedeutet für die GKV: Sobald die Gonaden entfernt sind, ist sie dauerhaft in der Pflicht. Die Einmalkosten der Operation sind dabei nur der Anfang. Es folgen lebenslange Folgekosten: Hormonsubstitution, Knochendichtemessung, kardiovaskuläres Monitoring, Krebsvorsorge für entfernte Organe. Werden Eierstöcke oder Hoden entfernt, ist die Fertilität unwiderruflich beendet.
Keine dieser Folgekosten ist in Warkens G-BA-Beauftragung adressiert.12
Zur Klarstellung: Nicht jeder, der sich als „nichtbinär” identifiziert, möchte all diese Eingriffe durchführen. Es sollte aber deutlich werden, dass „nichtbinär” als Türöffner für jeden Wunscheingriff fungiert – und sei er noch so drastisch. Das Ziel ist, dass Krankenversicherungen all diese Eingriffe zahlen.
Nulloplasty in Deutschland – „Denk an eine Barbie”
Bisher war unklar, ob Nulloplastien auch in Deutschland durchgeführt werden. Deutsche Kliniken werben nicht – wie ihre US-amerikanischen Pendants – öffentlich mit dieser drastischen Form der Körpermodifikation. Vorgedacht sind sie jedoch bereits in der deutschen Leitlinie zu Transgender-Operationen.
Eine Recherche in deutschsprachigen Reddit-Communities bringt nun zutage, dass diese Eingriffe in Deutschland bereits möglich sind.
Reddit-Communities, die sich mit diesen Eingriffen befassen – darunter r/germantrans, r/nullectomy und r/bodymods – beschreiben den Eingriff so:
„Nulloplasty/Nullectomy hinterlässt bis auf die Harnröhre alles flach. Denk an eine Barbie.”
Es handelt sich um aktive, öffentlich zugängliche Foren, in denen deutsche Kliniken, Chirurgen, Wartezeiten und Kostenübernahmefragen besprochen werden. Die Nutzenden helfen sich gegenseitig dabei, an die Eingriffe zu gelangen.
In einer ausführlichen Recherchesammlung, die in r/nullectomy geteilt wurde, listet ein Nutzer konkret auf, welche deutschen Kliniken Nulloplastien anbieten oder durchgeführt haben:13
UKE Hamburg: Nulloplasty möglich, bisher nicht durchgeführt; Kosten ohne Versicherung: 10.000–20.000 Euro
Universitätsklinikum Essen: bereits durchgeführt; erstes Beratungsgespräch frühestens Januar 2027
Lubos Kliniken München: bereits durchgeführt; gilt in der Community als routiniert
Universitätsklinikum München: kann durchgeführt werden
Klinik Sans Souci, Potsdam: kann durchgeführt werden; psychologische Evaluation nur zum Ausschluss organischer Hirnerkrankungen – kein Trans- oder Nichtbinär-Nachweis erforderlich
Klinikum Itzehoe: kann durchgeführt werden
Am Ende der Sammlung steht ein aufschlussreicher Satz:
„A very important problem in Germany, though: Apparently nothing related to non-binary gets covered by any health insurance. I am currently in the process of trying to find ways around this.”
Die Eingriffe sind Realität. Was fehlt, ist die Kassenfinanzierung.

Der Umweg über F64.0
Für GKV-Erstattung ist aktuell die Diagnose F64.0 – binäre Transsexualität nach ICD-10 – erforderlich. Für „nichtbinäre“ Personen ist dieser Weg offiziell geschlossen. In der Community ist der Umweg bekannt:
„Wenn sich die Klinik drauf einlässt, müsste das als normale GaOP durchgehen.”
Nichtbinäre Patienten werden schlicht unter F64.0 abgerechnet – weil es keinen anderen Weg gibt. Genau das hatte Maur in ihrem Fortbildungsvideo erläutert.14
Warkens G-BA-Beauftragung soll diesen Umweg überflüssig machen: Eine eigene Erstattungsgrundlage für nichtbinäre Personen soll direkt in die ASV-Richtlinie eingeschrieben werden – ohne Evidenzprüfung, ohne parlamentarische Zustimmung.
„Geschlechtsinkongruenz” in der ICD-11: Keine Krankheit mehr – und trotzdem GKV-Leistung
Dass dieser Druck ausgerechnet jetzt entsteht, hat einen konkreten rechtlichen Hintergrund. Deutschland befindet sich in der Übergangsphase zur ICD-11, dem neuen internationalen Diagnoseschlüssel der WHO. Bisher ist „Transsexualismus” als psychische Störung kodiert – das ist die Rechtsgrundlage, auf der GKV-Leistungen bewilligt werden. In der neuen Version heißt die Kategorie „Geschlechtsinkongruenz” und ist ausdrücklich keine psychische Erkrankung mehr.15
Das klingt nach Fortschritt – hat aber eine rechtlich brisante Konsequenz: Wenn es keine Krankheit mehr ist, entfällt die Grundlage für die Kassenfinanzierung. Das Bundessozialgericht hat das 2023 ausdrücklich festgehalten: Die gesetzliche Krankenversicherung kennt keinen Anspruch auf körpermodifizierende Behandlungen, der unabhängig vom Vorliegen einer Krankheit besteht.16 Ohne eine eigene gesetzliche Grundlage – wie etwa §27a SGB V für künstliche Befruchtung – zahlt die Kasse nicht.
Das ist die eigentliche Sprengkraft der Umstellung: Wer die Entstigmatisierung vorantreibt – „keine psychische Erkrankung!” – räumt gleichzeitig die bisherige Rechtsgrundlage weg. Warkens G-BA-Beauftragung ist der Versuch, diese Lücke zu schließen, bevor sie im öffentlichen Diskurs sichtbar wird.
Chirurg und Leitlinienautor in einer Person
Am Universitätsklinikum Essen empfiehlt die Reddit-Community Prof. Dr. Jochen Heß für Nulloplastien – das UKE bestätigt, dass solche Eingriffe dort bereits durchgeführt wurden. Heß ist gleichzeitig Mitautor der deutschen Leitlinie für chirurgische Eingriffe bei Geschlechtsinkongruenz (AWMF S2k, Juni 2025).17
Ein Chirurg, der Nulloplastien durchführt, schreibt an der Leitlinie mit, die diese Eingriffe zur Kassenleistung machen soll.
Diese Leitlinie benennt WPATH SOC8 ausdrücklich als ihre maßgebliche internationale Referenz. Nulloplasty taucht darin nicht ausdrücklich auf. Es werden aber Eingriffe beschrieben, bei denen alle primären und sekundären Geschlechtsmerkmale in einem oder zwei Durchläufen entfernt werden. Mit anderen Worten: Was WPATH als Nulloplasty definiert, findet sich in der deutschen Leitlinie wieder – nur unter anderem Namen.
Wie „nichtbinär” in die GKV kommen soll – und warum das nicht trägt
Das Beauftragungsschreiben vom 28. Januar 2026 macht unmissverständlich klar, wie Warken den G-BA führen will. Sie schreibt ausdrücklich, der G-BA solle den Behandlungsumfang festlegen „ohne dass es hierfür notwendigerweise eines komplexen und zeitaufwändigen Methodenbewertungsverfahrens bedarf.”18
Das Methodenbewertungsverfahren nach §135 SGB V ist jedoch genau das, was das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom Oktober 2023 als zuständiges Verfahren bezeichnet hat. Das Verfahren wurde von einer Frau initiiert, die sich als „nichtbinär“ empfand. Sie hatte eine beidseitige Mastektomie selbst bezahlt – 5.305,32 Euro – und klagte auf Erstattung gegen die Techniker Krankenkasse. Das BSG wies die Klage ab: Die Mastektomie zur Behandlung von Geschlechtsinkongruenz sei eine neue Behandlungsmethode im Sinne des §135 SGB V und dürfe erst nach Nutzenbewertung durch den G-BA erstattet werden.19
Das Gericht hat damit den Ball direkt zum G-BA gespielt – und ausdrücklich festgehalten, dass es nun dessen Aufgabe sei, die Methode zu bewerten und die Versorgung zu regeln. Warken hat diesen Ball aufgenommen – und umgeht nun genau das Verfahren, das das Gericht gemeint hat.
Der Grund liegt auf der Hand: Das Verfahren würde scheitern. Denn die Leitlinie, auf die sich der G-BA stützen soll – WPATH SOC8 – hat ihre eigene Evidenzbasis aktiv unterdrückt.
2018 beauftragte WPATH das Evidence-Based Practice Centre der Johns Hopkins University mit einer systematischen Evidenzprüfung. Das Ergebnis: wenig bis keine Belege für den Nutzen hormoneller und chirurgischer Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen. WPATH ließ die Ergebnisse nie veröffentlichen – und zwang Hopkins, fertige Manuskripte zurückzuziehen. Das belegen entsiegelte Gerichtsdokumente aus einem US-Bundesverfahren von 2024.20
Die deutsche AWMF-Leitlinie, die als Grundlage für den G-BA dienen soll, musste deshalb von einer evidenzbasierten Leitlinie auf eine reine Konsensleitlinie herabgestuft werden – weil die Studien fehlten.21
WPATH hat die Evidenzprüfung begraben, weil das Ergebnis die Kassenfinanzierung gefährdet hätte. Warken umgeht das Prüfverfahren, weil es zum selben Ergebnis führen würde.
Vulnerable Mädchen – die willkommene Zielgruppe
Der Begriff „nichtbinär” hat seinen Weg ins deutsche Recht nicht durch die große Haustür genommen. Am 10. Juni 2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft und änderte §9 SGB VIII: Träger der Jugendhilfe müssen seitdem „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen berücksichtigen.”22 Es war die erste Nennung von „nichtbinär” in einem deutschen Bundesgesetz – eingeführt im Kontext von Antidiskriminierung, ohne dass die Kategorie definiert wurde.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), in Kraft seit dem 1. November 2024, verankerte „divers” als Personenstandsoption – erneut ohne Definition dessen, was „nichtbinär” oder „divers” bedeutet.23 Die Erklärung gegenüber dem Standesamt genügt.
Wenn eine GKV-Richtlinie für „nichtbinäre Personen” Leistungsansprüche begründen soll, gilt sie damit für eine Gruppe, die das Recht nirgendwo beschrieben hat.
Wer diese Gruppe in der Praxis ist, zeigt die Datenlage. Laut einer Auswertung bundesweiter GKV-Daten (Bachmann et al., Deutsches Ärzteblatt 2024) verzeichnen weibliche Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren den stärksten Anstieg: von 38 pro 100.000 im Jahr 2013 auf 452 pro 100.000 im Jahr 2022 – ein 12-facher Anstieg in zehn Jahren.24 In einer repräsentativen Studie mit über 122.000 Jugendlichen in Wales waren 80% der Jugendlichen, die mit ihrem Geschlecht haderten, Mädchen. Nichtbinäre Jugendliche wiesen die höchsten Werte für emotionale Probleme und Verhaltensauffälligkeiten auf – höher als transgender-identifizierte Jugendliche.25 Klinische Studien zeigen konsistent: Mädchen und junge Frauen, die zur Genderklinik kommen, haben häufig eine Vorgeschichte mit Trauma, Essstörungen, ADHS, Autismus und Selbstverletzung.26
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein konkreter Fall. Das Queer Lexikon betreibt einen öffentlich zugänglichen „Kummerkasten”, der sich explizit an Kinder und Jugendliche richtet und mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.27 In der Kummerkastenantwort Nr. 4.456 vom 5. Februar 2024 schreibt ein Mädchen oder eine junge Frau, die sich als Transmann bezeichnet:
„Ich bin trans männlich und bekomme bald Blocker und hoffentlich dann auch in den nächsten Jahren Testo, bin glücklich mit all meinen Entscheidungen und warte auch fieberhaft auf die Mastektomie. […] Ich empfinde extreme Dysphorie in Bezug auf meine Genitalien und hätte nur allzu gerne eine Op, die das verändert, kann mir aber auch nicht wirklich vorstellen, einen Penis zu haben. […] Am liebsten hätte ich da einfach garnichts, könnte da nichts spüren u.s.w.”
Dass sie auf Pubertätsblocker wartet und Testosteron und Mastektomie noch vor sich hat, macht deutlich: Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Minderjährige in einem frühen Stadium der medizinischen Transition.
Die Antwort von „Elias” aus dem Queer-Lexikon-Team empfiehlt Nulloplasty – und erklärt, den Eingriff gebe es „bisher nur in den USA”. Das war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Februar 2024 sachlich falsch: Lubos Kliniken München hatte Nulloplastien bereits durchgeführt, das UKE Hamburg erklärte den Eingriff für möglich, das Universitätsklinikum Essen führte ihn ebenfalls durch.
Was Elias diesem Mädchen empfohlen hat, ist die vollständige operative Entfernung sämtlicher weiblicher Genitalstrukturen: Gebärmutter, Eierstöcke, Vagina, Klitoris, Schamlippen. Ein irreversibler, die Fertilität dauerhaft beendender Eingriff, der alle erogenen Zonen beseitigt. Empfohlen in einem öffentlich geförderten Kummerkasten für Minderjährige, an ein Mädchen, das erklärt, es wolle „einfach garnichts” mehr spüren.
Dass Minderjährige von der G-BA-Richtlinie betroffen sein werden, hat Warken in ihrem Beauftragungsschreiben selbst eingeräumt: Die Regelung schließe „gerade die Besonderheiten ein, die zum Schutz und zur fachlich gesicherten Versorgung von betroffenen Kindern und Jugendlichen zu beachten sind.”28 Ein Versprechen, das angesichts der fehlenden Definition der Zielgruppe rechtlich nicht einlösbar ist.
Was das bedeutet
Der Begriff „nichtbinär” klingt harmlos. Kaum jemand kann sich etwas Genaueres darunter vorstellen.
Was jedoch unter dem Deckmantel dieses Begriffs ins deutsche Recht eingeschleust wurde und nun auch Krankenkassenleistung werden soll, ist alles andere als harmlos: Selbst extreme körperschädigende Maßnahmen, Manipulationen des Hormonsystems und plastische Operationen an den Genitalien sollen auf Wunsch von der Allgemeinheit finanziert werden. Und mit einmaligen Eingriffen ist es in der Regel nicht getan: Insbesondere durch die mutwillige Schädigung des endokrinen Systems und die Entfernung der Gonaden entstehen dauerhafte Folgekosten.
Die sogenannte Nulloplasty ist eine der extremsten Formen plastischer Chirurgie und massiver körperlicher Schädigung. Man könnte wohl kaum die Allgemeinheit überzeugen, für die Kastration von Männern aufzukommen, die sich als Eunuch identifizieren. Mit den Labels „nichtbinär” und „Nulloplasty” fragt sich kaum noch jemand, was damit genau gemeint ist.
WPATH-Leitlinien werden in der Debatte regelmäßig als Schutzinstrument präsentiert. Der Kiefel-Fall zeigt, wie das in der Praxis aussieht: Die Behandlerinnen hielten die SOC8 für zu restriktiv und umgingen sie aktiv. Brave Space und Amy Ruff, so die Klageschrift, lehnten die WPATH-Standards als zu hohe Barriere ab und ersetzten sie durch ein System maximaler Zugänglichkeit. Was als Mindeststandard gelten soll, wird zur Option. Der Wunsch des Patienten steht im Vordergrund.
In einem aktuellen Interview beschreibt Sabine Maur Ähnliches als ihr Ideal: weniger Gatekeeping, mehr Vertrauen in Patienten und Behandler – und die ICD-11 explizit als Instrument zur Sicherung der GKV-Finanzierung.29 Nichtbinäre Personen seien, so Maur, „einfach ausgeschlossen worden” – dabei machten sie „immerhin 30 bis 40% der Transcommunity” aus. Ihr Modell: maximale Selbstbestimmung der Patienten, minimale Hürden für Behandler, Kostenübernahme durch die Allgemeinheit. Die Versorgung nichtbinärer Personen soll nach ihrer Überzeugung aus dem Selbstzahlerbereich in die Kassenleistung überführt werden – auf genau dem Weg, den Warken mit ihrem G-BA-Auftrag gerade beschreitet.
In Anbetracht der massiven Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen und insbesondere zum Schutz vulnerabler Mädchen und junger Frauen sollten Nina Warken, der G-BA und die GKV von der Finanzierung dieser drastischen, experimentellen Eingriffe Abstand nehmen. Wie bei dem Verfahren, das Sabine Maur gegen mich führt, geht es darum, ans Licht der Öffentlichkeit zu holen, was Transgender-Eingriffe konkret bedeuten und wie die Akteure vorgehen, die diese verbreiten. Hier besteht die Möglichkeit, aktiv zu werden und den Rechts- und Gesundheitsausschuss des Bundestags anzuschreiben.
Wenn Sie mich in dem Gerichtsverfahren, das Sabine Maur gegen mich führt, finanziell unterstützen möchten, ist dies über eine steuerabzugsfähige Spende über die Frauenheldinnen möglich. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
https://frauenheldinnen.de/rechtshilfe/rona-duwe-vs-transmedizin/
Camille Kiefel v. Amy Ruff / Brave Space und Mara Burmeister / Quest Center for Integrative Health, Circuit Court Multnomah County, Oregon. Vergleich Januar 2026 (vertraulich); Kiefel hatte 3,5 Millionen Dollar gefordert. Erstberichterstattung: Benjamin Ryan, „Detransitioner Settles Malpractice Lawsuit Days Before Trial In Oregon”, Hazard Ratio / Substack (29.04.2026). benryan.substack.com – Kiefel-Zitat und Falldetails: amended complaint Juli 2025, zitiert nach Ryan. Kiefel-Website: camillekiefel.com
Fox Varian v. Kaiser Foundation Health Plan of the Northwest et al., Geschworenengericht New York, Urteil Februar 2026. Berichterstattung: New York Times https://www.nytimes.com/2026/02/03/health/gender-surgery-malpractice-varian.html, Imabe https://www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/detransition-us-amerikanerin-gewinnt-erstmals-klage-gegen-transgender-aerzte u.a.
Federal Trade Commission et al. v. World Professional Association for Transgender Health, U.S. District Court for the Northern District of Texas, eingereicht 17.06.2026. FTC-Pressemitteilung: ftc.gov
GKV-Spitzenverband, Rundschreiben 2026/070 vom 03.02.2026, Anlage: Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an den G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken vom 28.01.2026; BMG-Geschäftszeichen 40227#00002 (30.01.2026). IFG-Anfragenr. 363649 via FragDenStaat. – BSG, Urteil vom 19.10.2023, B 1 KR 16/22 R.
WPATH, Standards of Care for the Health of Transgender and Gender Diverse People, Version 8 (SOC8), September 2022, Kapitel 8 „Non-binary” (S. 80 ff.) und Kapitel 9 „Eunuchs” (S. 88 ff.). doi.org/10.1080/26895269.2022.2100644
QueerDoc, „Nullectomy/Nullification” (2022/2023). queerdoc.com/nullification-nulloplasty
QueerDoc, „Nullectomy/Nullification” (2022/2023). queerdoc.com/nullification-nulloplasty
Genevieve Gluck / Reduxx, „Top Trans Medical Association Collaborated With Castration, Child Abuse Fetishists” (Mai 2022). reduxx.info – Sowie: „Academics Involved With Top Transgender Health Authority Publish Paper on ‘Choosing Castration’” (19.11.2022). reduxx.info
dgti e.V., „Kommentar zu den Entwürfen der Standards of Care V8 (SoC V8), der WPATH” (23.01.2022). dgti.org
Reddit r/nullectomy, https://www.reddit.com/r/nullectomy/, Kliniksammlung Deutschland (April 2026).
Cass Review, Final Report (April 2024): „No evidence that puberty blockers buy time to think; most youth on them proceed to cross-sex hormones.” cass.independent-review.uk
Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an Prof. Josef Hecken (G-BA) vom 28.01.2026; BMG-Begleitschreiben an GKV-Spitzenverband, Geschäftszeichen 40227#00002 (30.01.2026). Veröffentlicht als Anlage zum GKV-Rundschreiben 2026/070 vom 03.02.2026. IFG-Anfragenr. 363649 via FragDenStaat.
Reddit r/nullectomy, Kliniksammlung Deutschland (April 2026).
WHO, ICD-11, Kapitel 17 (Conditions related to sexual health), HA60 „Gender incongruence of adolescence or adulthood”. icd.who.int
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2023, B 1 KR 16/22 R. bsg.bund.de
AWMF S2k-Leitlinie „Chirurgische Maßnahmen bei Geschlechtsinkongruenz”, Reg.-Nr. 043-052, Juni 2025. register.awmf.org
Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an Prof. Josef Hecken (G-BA) vom 28.01.2026; BMG-Begleitschreiben an GKV-Spitzenverband, Geschäftszeichen 40227#00002 (30.01.2026). Veröffentlicht als Anlage zum GKV-Rundschreiben 2026/070 vom 03.02.2026. IFG-Anfragenr. 363649 via FragDenStaat.
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2023, B 1 KR 16/22 R. bsg.bund.de
Entsiegelte Gerichtsdokumente aus Boe v. Marshall, U.S. District Court, Middle District of Alabama, Case No. 2:22-cv-00184, Juni 2024. Expert Report James Cantor Ph.D. Zusammenfassung: Jesse Singal (25.06.2024). jessesingal.substack.com – Mia Hughes / Environmental Progress, „The WPATH Files” (März 2024). environmentalprogress.org
AWMF S2k-Leitlinie „Chirurgische Maßnahmen bei Geschlechtsinkongruenz”, Reg.-Nr. 043-052, Juni 2025. register.awmf.org
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 03.06.2021 (BGBl. I S. 1444). §9 SGB VIII: gesetze-im-internet.de
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vom 12.04.2024 (BGBl. I Nr. 122), in Kraft ab 01.11.2024. gesetze-im-internet.de
Bachmann CJ, Golub Y, Holstiege J, Hoffmann F: „Gender identity disorders among young people in Germany: prevalence and trends, 2013–2022.” Deutsches Ärzteblatt International 2024; 121: 370–1. doi.org/10.3238/arztebl.m2024.0098
Studie mit 122.766 Jugendlichen in Wales (11–16 Jahre): „Emotional and behavioural difficulties in gender minority compared to cisgender adolescents.” PMC, 2025. pmc.ncbi.nlm.nih.gov
Cass Review (2024): Dokumentiert komplexe psychische Komorbiditäten, neurodevelopmentale Störungen und adverse Kindheitserfahrungen als Regelfall in der klinischen Population. Finnische Registerstudien: Fast die Hälfte der über 2.000 Jugendlichen hatte psychiatrische Vorbehandlung vor Überweisung an Genderklinik. – Bachmann et al. (2024) a.a.O.: „hohe Prävalenz begleitender psychischer Erkrankungen” als ausdrücklicher Befund.
Queer Lexikon, Kummerkastenantwort Nr. 4.456 (05.02.2024). queer-lexikon.net – Staatliche Förderung dokumentiert: Apollo News (04.05.2024). apollo-news.net
Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an Prof. Josef Hecken (G-BA) vom 28.01.2026; BMG-Begleitschreiben an GKV-Spitzenverband, Geschäftszeichen 40227#00002 (30.01.2026). Veröffentlicht als Anlage zum GKV-Rundschreiben 2026/070 vom 03.02.2026. IFG-Anfragenr. 363649 via FragDenStaat.
Sabine Maur im Bonner Duett: „Wie verbessern wir Psychotherapie und Trans-Gesundheit?“, YouTube, gesichert 16.06.2026. youtube.com/watch?v=E5T3nZVw0OQ – Relevante Stellen: ca. 00:57 (ICD-11 als Instrument der Kostenerstattung), ca. 00:59 (Nichtbinäre als „ausgeschlossen” – 30–40% der Transcommunity), ca. 01:21 (Vertrauen in Patienten und Behandler als Leitprinzip).


