Sie wollte mein Schweigen. Sie bekam ein Urteil.
Öffentlichkeit als Widerstand zur transgenderideologischen Schweigespirale – oder wie Sabine Maur durch ein Eilverfahren gegen mich ihren Rücktritt einläutete
Seit vielen Jahren können transgenderaktivistische Gruppierungen, Ärzte und Therapeuten Kritik und Diskurs zu ihrer Weltanschauung als transfeindlich, menschenfeindlich oder rechtsextrem diffamieren. Diese Diffamierungen können ernste Folgen haben und beispielsweise den Ruf und die berufliche Existenz gefährden. Transaktivisten verstiegen sich wiederholt zu offenen Gewaltdrohungen oder gar tätlichen Angriffen auf Personen, die auf der Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen beharren, auf Frauen, die ihre Rechte verteidigen oder auf Wissenschaftler, die transgenderaffirmative Eingriffe wissenschaftlich kritisch beleuchten. In meinem Fall sind unzählige Versuche, mich zur Kriminellen zu machen, gescheitert1 – wie auch das aktuelle Verfahren.
Rücktritt einer Schlüsselfigur
In Deutschland bestimmen nur wenige Akteure den transaktivistischen Kurs. Viele von ihnen sitzen aber an Schlüsselpositionen, sind sehr gut vernetzt und können seit Jahren Medien und Politik zu ihren Gunsten beeinflussen.
Meine Weigerung zu schweigen hat nun zum Rücktritt einer Schlüsselfigur geführt:2 Die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz Sabine Maur hat ihre Ämter am 23. März 2026 niedergelegt.3 Ihr Rücktritt beruht u.a. auf einem Gerichtsurteil4 in einem Eilverfahren, das sie wegen eines geleakten Fortbildungsvideos und einem Tweet gegen mich angestrengt hatte.
Als Co-Autorin hat Sabine Maur die umstrittene und nicht evidenzbasierte Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einer sogenannten „Geschlechtsinkongruenz“5 maßgeblich mitgeprägt. Sie hat diese Leitlinie in Pressekonferenzen6, Medienauftritten und Fortbildungen beworben. Als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin hat sie außerdem Indikationsschreiben für genderaffirmative Eingriffe ausgestellt.
In einem medienbekannten Fall hatte eine ihrer Klientinnen7 bereits mit 15 Testosteron, mit 16 eine Brustamputation8 und eine sogenannte Penoid-Operation9 erhalten. Maur war zudem Mitautorin eines Werks zur Berufsethik in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.10 Ihre eigene Profession – die Psychotherapie – stellte sie zuletzt bei einer Rede zum Holocaust-Gedenktag mit Nazi-Verbrechen gleich, wenn sogenannte „Transgender“-Personen für ein Indikationsschreiben für genderaffirmative Eingriffe von den Krankenkassen zur Psychotherapie verpflichtet werden.11 Seit ihrer Zeit der Präsidentschaft der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, wird die Teilnahme von Psychotherapeuten am Qualitätszirkel des Translobbyverbandes dgti e.V. mit Fortbildungspunkte belohnt.12
Das Video, das alles veränderte
Ihre ethischen Vorstellungen hat sie unter anderem in einer Fortbildung dargelegt, von der ein Kurzmitschnitt seit September 2025 auf X kursierte.13 In diesem Video erläutert sie, was Psychotherapeuten für sogenannte nonbinäre Menschen auf ein Indikationsschreiben eintragen müssen, damit diese Eingriffe durch die Krankenversicherungen finanziert bekommen. Das widerspricht der derzeitigen Rechtsprechung.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts von 202314 hat festgelegt, dass Krankenversicherungen Eingriffe für „nonbinäre“ Personen derzeit nicht übernehmen müssen. In der Regel handelt es sich hier um gewünschte Brustamputationen bei Mädchen und jungen Frauen – so auch bei dem Fall, der zur Klage vor dem Bundessozialgericht führte.
Frau Maur spricht in dem Video von „beknackten ethischen Konflikten“, da sie ja den Krankenversicherungen gegenüber nicht lügen darf, aber den sogenannten „Nonbinären“ helfen und sie zur Ehrlichkeit ermutigen will. „Nonbinär“ bedeutet, dass eine Person sich weder einer weiblichen noch einer männlichen Geschlechterrolle zuordnen will.
Der Tweet, der zur Klage führte
Im Rahmen eines Threads zum geplanten Konversionstherapieverbot auf EU-Ebene bin ich Ende Januar 2026 auf Frau Maurs bedeutende Rolle für die Normalisierung transgenderaffirmativer Eingriffe in Deutschland und ihre geleakte Indikationspraxis eingegangen und habe ein Video des Nutzers Eder-Kirsch als Beleg geteilt. Dass das Video unerlaubt mitgeschnitten wurde, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht. Mein Thread erreichte eine – für meine Verhältnisse – nur sehr beschränkte Reichweite.
Dennoch schickte Frau Maurs Anwältin mir eine Abmahnung.
Da ich es für wichtig halte, dass diese Informationen über die Äußerungen einer führenden Kammerfunktionärin öffentlich diskutiert werden, habe ich die Abmahnung nicht unterzeichnet. Ich habe meinen Anwalt Dr. Roman Lammers eingeschaltet, der ein Antwortschreiben verfasst hat.
Dass sie mich abgemahnt hatte, habe ich öffentlich nicht erwähnt. Ich habe auch das Video kein weiteres Mal geteilt – eben so wenig wie meinen streitgegenständlichen Tweet. Ohne mein Zutun erreichte das Video bei Eder-Kirsch dennoch hohe sechsstellige Reichweite. Schließlich berichtete sogar die WELT15 über Frau Maurs Aussagen und auch der WELT wurde von Frau Maurs Anwältin mit rechtlichen Schritten gedroht.
Von Beginn an haben mehrere Juristen mir bestätigt, dass Frau Maurs Chancen sehr schlecht stehen, sich im Falle eines Antrags auf einstweilige Verfügung durchzusetzen. Dennoch entschied sie sich schließlich, einen solchen Antrag beim Landgericht Berlin II gegen mich einzureichen, um mich zur Löschung des Tweets und des Videos, zur Unterlassung weiterer Äußerungen in der Art und zur Zahlung des Verfahrens und ihrer Anwältin zu verpflichten.
Solidarität in Echtzeit
Erst zu DEM Zeitpunkt habe ich öffentlich über das Vorgehen von Sabine Maur gegen mich informiert. Dank Eva Engelken und den Frauenheldinnen wurde auf der Website des Vereins ein Funder16 für meine Rechtshilfe eingerichtet. Innerhalb von 36 Stunden war das erste Funding-Ziel von 15.000 EUR weitestgehend erreicht. Das zeigt das hohe öffentliche Interesse an dem Fall und die Unterstützungsbereitschaft vieler Menschen. Vielen herzlichen Dank noch einmal für den großartigen Beistand!
Im Rahmen eines laufenden Verfahrens gegen mich muss ich besonders auf meine Wortwahl achten. Das wurde von den Frauenheldinnen in den Veröffentlichungen zu dem Verfahren berücksichtigt. Von einer „transfeindlichen Hasskampagne“ – wie Transaktivisten, QueerNet Rheinland-Pfalz und queer.de behaupten – kann also keine Rede sein. Davon kann sich jeder gern auf der Website der Frauenheldinnen oder auf meinem X-Profil17 überzeugen.
QueerNet Rheinland-Pfalz – ein eng mit Frau Maur kooperierender Verein, in dem die transaktivistische Polizeibeamtin Diana Gläßer aus Mainz im Vorstand sitzt – erwecken zudem durch Auslassungen den Eindruck, dass ich Frau Maur vor Gericht gebracht hätte.18
Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Frau Maur hat MICH vor Gericht gebracht.
Drei Richter, drei Stunden, ein Angebot – und eine Fehlentscheidung
In dem dreistündigen Gerichtstermin am 10. März19 strebten die drei Richter einen Vergleich an. Ich hätte meinen Tweet löschen und mit zwei anderen Formulierungen neu schreiben müssen. Außerdem hätte ich mich bereiterklärt, das Video zu löschen. Trotz mehrfacher ausdrücklicher Warnung der drei Richter verlangten Frau Maur und ihre Anwältin aber ein Urteil und waren nicht zu einem Vergleich bereit.
Damit besiegelte Frau Maur genau genommen ihren Untergang selbst.
Freispruch für öffentliche Kritik
Das Urteil wurde mir am Freitag, den 13. März zugestellt. Frau Maur verlor das Verfahren zu ¾ und muss entsprechend die Verfahrenskosten zu ¾ tragen. Das Video wurde zum Zeugnis der Zeitgeschichte erklärt, da es von hohem öffentlichem Interesse ist, und darf ungestraft weiterhin geteilt werden. Zugleich äußerten die drei Richter sich sehr kritisch gegenüber dem Verhalten, das Frau Maur als führende Kammerfunktionärin in der Fortbildung an den Tag gelegt hatte.
„Dass die Antragstellerin als in mehrfacher Hinsicht herausgehobene Repräsentantin ihres Berufsstandes einerseits die Einhaltung der Berufspflichten überwacht und ahndet, während sie sich selbst (berufs-)rechtswidrig verhält, indem sie den Kostenträgern psychotherapeutischer Leistungen für die Kostentragungspflicht wesentliche Informationen vorenthält, und den Mitgliedern ihres Berufsstandes zudem auf internen Veranstaltungen ein nicht gesetzeskonformes Abrechnungsverhalten nahe legt, ist deshalb für die Allgemeinheit von besonders hohem Interesse,” urteilt das Gericht.
Ich selbst musste zwei Worte aus meinem einleitenden Tweet löschen, die das Gericht als persönlichkeitsrechtsverletzende Meinungsäußerung bewerteten. Da man aber auf X ältere Tweets nicht ändern kann, musste ich den Tweet (der ohnehin kaum jemanden interessiert hatte) vollständig löschen.
Kritik ist kein Hass – und ich schweige seit Jahren nicht
Bis heute ist mir unverständlich, dass sie ausgerechnet mich abgemahnt hat, denn es gab viele andere, die das Video geteilt und weitaus drastischer kommentiert haben – viele auch mit Klarnamen.
Dass ausgerechnet ich zur Zielscheibe wurde, kann ich mir nur damit erklären, dass ich Transaktivisten seit Jahren mit meiner offenen Kritik ein Dorn im Auge bin. Frau Maur hatte mehrfach Tweets von mir in ihren Fortbildungen und ihren Instagram-Storys geteilt und unter anderem als „medical harassment“ bezeichnet. Eine starke kritische Position zu ihr als eine der Hauptverantwortlichen für den transgenderaffirmativen Kurs in Deutschland ist unerwünscht, Belästigung und „transfeindlich“. Jahrelang hat es so sehr gut funktioniert, sich die Kritiker vom Leib zu halten und diesen abzusprechen, eine legitime Position zu vertreten.
Sogenannte „Transfeindlichkeit“ ist aber weder im Meinungsdiskurs oder gar im juristischen oder wissenschaftlichen Sinne ein stichhaltiges Argument. Das Gericht hat ausdrücklich bestätigt, dass meine öffentliche Kritik an Sabine Maur als Kammerfunktionärin und Transaktivistin erlaubt ist.
Es muss ebenso erlaubt sein, eine transgenderaffirmative Weltanschauung kritisch zu sehen, denn sie verbreitet, dass Menschen in falschen Körpern geboren sein können und invasivmedizinisch korrigiert werden müssen. Schon Kinder sollen zustimmungsfähig sein für Eingriffe, die lebenslange Folgen haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Sterilität führen – in Deutschland eine Straftat. Deutschland fährt – im Gegensatz zu vielen weiteren europäischen Ländern – in einem Kurs weiter fort, der die gesunde Entwicklung von Kindern zu Erwachsenen unterbricht und sie damit nachweislich gesundheitlich gefährdet. Dass die Pubertätsblockade ein Segen sei20 oder gar Suizide verhindert, ist längst widerlegt.
Normalisiert, glorifiziert, gefährdet
Der Trend – insbesondere unter Mädchen und jungen Frauen – sich die Brüste zu amputieren und Testosteron zu spritzen, um ihrer Existenz als Frau zu entfliehen, hält in Deutschland weiterhin an. Social Media, aber auch Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundunk sind voll von Influencerinnen, die diese körperschädigenden Praktiken glorifizieren. Die Kliniken können inzwischen unverblümt und offen mit dem werben, was sie tun und rühmen sich steigender OP-Zahlen. Es ist normalisiert und wird als Heldentat hingestellt, dass sich junge Frauen Brüste amputieren, oder Arm- und Oberschenkelfleisch abhobeln und genital verstümmeln lassen, um einen Penis zu simulieren – einer der Eingriffe mit den schwersten Komplikationen.
Nonbinär als gefährlicher Türöffner
Mit „Nonbinär“ wird schließlich die Tür geöffnet zu grenzenlosen Wunscheingriffen und Hormonexperimenten. In Deutschland sind es derzeit vor allem junge Frauen, die sich die Brüste amputieren wollen. In den USA werden für Nonbinäre sogenannte „Nullification“ Operationen21 angeboten. Dabei werden alle primären und sekundären Geschlechtsmerkmale entfernt. Im Schritt bleibt eine glatte Fläche. Ein solcher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wurde im Forum des Queerlexikon22 schon einem minderjährigen Mädchen als Lösung für seine massive Ablehnung des eigenen weiblichen Körpers vorgeschlagen.
Laut bleiben gegen Ignoranz und Schweigen
Unsere Gesundheitsministerin hat sich gerade erst ihrer Verantwortung entzogen und den G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) beauftragt, hier Regelungen zu finden.23 Wir sollten dies aufmerksam beobachten, öffentlich kritisch kommentieren und uns keinesfalls von Vorwürfen einer sogenannten „Transfeindlichkeit“ davon abhalten lassen.
https://dgti.org/2023/01/03/qualitaetszirkel-psychotherapeutinnen/
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_34.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus698c7445214ef648aed06183/trans-personen-beknackte-ethische-konflikte-und-wie-die-kasse-trotzdem-zahlen-soll.html
https://www.frauenheldinnen.de/project/rechtshilfe-rona-duwe-vs-transmedizin/
https://x.com/ronalyze
https://queernet-rlp.de/eine-transfeindliche-kampagne-mit-folgen/
https://www.twitch.tv/videos/2729646936
https://us-uk.bookimed.com/article/nullification-surgery/
https://queer-lexikon.net/2024/02/05/kummerkastenantwort-4-456-ich-habe-dysphorie-im-genitalbereich-und-weiss-nicht-wie-ich-damit-umgehen-soll/




