Meine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Selbstbestimmungsgesetzes"
Widerstand gegen die Auslöschung von "Geschlecht" als juristische Kategorie
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Selbstbestimmungsgesetz“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) | 29. Mai 2023
Sie haben den Referentenentwurf zu einem „Selbstbestimmungsgesetz“ vorgelegt. Ihren Angaben zufolge soll dieses Gesetz das Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Tatsächlich stellt dieser Gesetzentwurf jedoch einen wesentlichen Schritt zur Streichung der klar definierten und überprüfbaren Kategorie „Geschlecht“ in Rechtsdokumenten und den Ersatz durch „Geschlechtsidentität“ dar. Dieses Gesetz hat daher Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, auf Frauenrechte, Kinderschutz und die Demokratie.
„Geschlechtsidentität“ folgt dem Glauben, Menschen hätten ein Gefühl für ihr Geschlecht, das jenseits ihrer körperlichen Realität liegt und das der körperlichen Realität zuwiderlaufen könne. Für diesen Glauben existieren jedoch keinerlei Belege. Grundlage von Rechtsdokumenten wird also eine reine Selbstaussage, die nicht überprüfbar ist. Jeder Mann kann zum Standesamt gehen und sich zur Frau erklären. Sie übernehmen damit die in den Yogyakarta Principles von 2007 und 2010 genannten Forderungen, „Geschlechtsidentität“ als Menschenrecht zu schützen. Die Yogyakarta Principles sind bis heute nicht rechtlich bindend. Rechtlich bindend ist jedoch die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und das Deutsche Grundgesetz. Beiden liegt das biologisch determinierte Geschlecht des Menschen zugrunde. Ersetzen Sie Geschlecht durch „Geschlechtsidentität“, brechen Sie also die deutsche Verfassung und internationales Völkerrecht in mehreren Punkten.
In dieser Stellungnahme fasse ich zusammen, welche Auswirkungen sich zwangsläufig daraus ergeben, wenn Sie Geschlecht durch „Geschlechtsidentität“ überschreiben und den Schutz von Letzterem zum Menschenrecht erklären. Da es sich bei „Geschlechtsidentität“ um einen Glauben handelt, verwende ich im Folgenden den Begriff „Fiktion“:
Wenn eine individuelle Fiktion zum Menschenrecht wird, muss zwangsläufig die Person bestraft werden, die die Wahrheit sagt. Das Benennen der Realität wird zum Hass verkehrt – selbst, wenn die Realität unzweifelhaft erkennbar ist. Menschen können nicht mehr frei und gemäß ihrer Wahrnehmung sprechen. Das bedeutet, dass ein wesentlicher Pfeiler der Demokratie – die Glaubens- und Meinungsfreiheit – gefährdet wird.
Wenn eine individuelle Fiktion ein Menschenrecht wird, muss der Staat dafür sorgen, dieser Fiktion zur Wahrheit zu verhelfen. Das bedeutet: Die Allgemeinheit muss dafür zahlen, dass ein Mensch sich seiner Fiktion annähert, beispielsweise in Form invasiver Hormonbehandlungen und plastischer Operationen. Als Menschenrecht besteht hier zwangsläufig auch keine Altersgrenze, denn Menschenrechte stehen allen Menschen zu – auch Kindern. Wenn also ein Junge hartnäckig sagt, er sei ein Mädchen, dürfen wir das nicht mehr als kindliche Phantasie abtun, sondern müssen dem Folge leisten. Im Umkehrschluss werden die Personen bestraft, die die Anpassung an die Fiktion verhindern und andere Wege suchen, damit der Mensch mit seiner Lebens- und Körperrealität umgehen lernt.
Wenn eine individuelle Fiktion ein Menschenrecht wird, besteht keine Möglichkeit der Überprüfung. Es reicht die reine Selbstaussage eines Menschen, beispielsweise wenn ein Mann sagt, er sei eine Frau. Auch wenn Genderidentitätsideologen hartnäckig die Meinung vertreten, Geschlecht sei ein Spektrum, hinkt schon an dem Punkt die Logik, dass die meisten Menschen, die sich zum Gegengeschlecht erklären, biologisch eindeutig Männer oder Frauen sind und sich mit Hilfe von Hormonen, Chirurgie und Kleidung stereotyp sexistisch gegengeschlechtlich angleichen. Kurz gesagt: Wenn Geschlecht ein Spektrum wäre, müsste sich niemand Körperteile amputieren.
Wenn eine Fiktion ein Menschenrecht wird, werden Menschengruppen zu einer diskriminierten Minderheit, die eigentlich keine Minderheit sind. Durch diesen Status können zum Beispiel Männer Frauen ihre geschlechtsbasierten Rechte nehmen. Wie in Punkt 1 bereits erläutert, dürfen Frauen einen Mann nicht mehr aus der Frauendusche bitten, wenn er sich zur Frau erklärt hat. Sie können bestraft werden, wenn sie diese Grenze setzen. Im Umkehrschluss bedeutet das also, dass die faktische strukturelle Diskriminierung von Frauen nicht mehr anerkannt wird und geschlechtsbasierte Rechte der Vergangenheit angehören. Wenn jeder durch reine Selbstidentifikation eine Frau sein kann, sind alle geschlechtsbasierten Rechte hinfällig.
Wenn eine Fiktion ein Menschenrecht wird, geben wir einzelnen Menschen das Recht, über die Realität anderer Menschen zu bestimmen. Ihre individuelle und nicht anhand evidenzbasierter Wissenschaft überprüfbare Selbstbestimmung wird zur Fremdbestimmung über die Realität anderer. Siehe Punkt 1 darf dieser Mensch andere Menschen bestrafen, wenn sie seine Fiktion nicht bestätigen. Das deutsche Grundgesetz sichert allen Menschen eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu. Das bedeutet, dass Menschen sich z.B. kleiden können wie sie wollen. Da wir Glaubensfreiheit haben, dürfen sie zum Beispiel auch glauben, dass sie ihr Geschlecht wechseln können oder dass ihrem Körper eine immaterielle Genderseele innewohnt. Sie dürfen jedoch anderen Menschen ihren Glauben nicht aufzwingen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit geht nur so weit, wie Rechte und Grenzen anderer nicht verletzt werden. Menschen, die das Bedürfnis haben, ihre individuellen Fiktionen anderen Menschen aufzuzwingen, sind daher im Kern Menschen, die die Demokratie nicht achten. Denn Demokratie bedeutet, dass das Aussprechen der materiellen Realität nicht bestraft werden darf und dass keine einzelne Gruppe andere Gruppen unverhältnismäßig dominieren darf, indem sie anderen ihre Weltanschauung über Strafen aufzwingt. Siehe Punkt 1 ist es jedoch zwingend, dass Meldestellen und Hassgesetze erlassen werden müssen, wenn eine Fiktion ein Menschenrecht wird.
Wer eine Fiktion zum Menschenrecht erklärt, ist zwangsläufig auf eine Verdrehung der Realität angewiesen. Diese verdrehte Realität nutzt nicht der Demokratie und damit den Menschen. Sie beutet die Wünsche und Bedürfnisse von Menschen aus, indem sie ihnen erklärt, sie könnten sich ihre Realität selbstbestimmt kaufen und zusammenstellen, ihr Leiden an einer sexistischen Gesellschaft sei durch eine Brustamputation zu beheben und es sei ihr Recht, darin nicht beschränkt zu werden. Hier schließt sich der Kreis zu kapitalistischen Unternehmensinteressen, denn der Mensch, der sich seine Identität und seinen Körper kauft, bleibt bis an sein Lebensende Dauerkunde und abhängig von einer völlig entfesselten und von jeglicher Ethik befreiten Pharma-, Schönheits- und Social-Media-Selbstbestätigungs-Industrie.
Damit ist logisch dargelegt, dass ein Menschenrecht auf die Fiktion einer immateriellen Genderseele oder Sprechaktgesetze wie ein Selbstbestimmungsgesetz, aber auch schon ein Transsexuellengesetz auf lange Sicht zwangsläufig den Weg ebnen für ein totalitäres System – also das, was das Grundgesetz eigentlich verhindern wollte. Schon das Transsexuellengesetz hat die Fiktion geschützt, dass Menschen ihr Geschlecht wechseln können und alle anderen Menschen diese Fiktionen anzuerkennen haben. Bisher ging man davon aus, dass hier nur eine kleine Gruppe betroffen ist, die für diese Fiktion große und unumkehrbare körperliche Veränderungen auf sich nimmt und dass daher keine weitreichenden Folgen für die gesamte Gesellschaft entstehen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll jedoch eine nie da gewesene Beliebigkeit in ein Gesetz gegossen werden. Inzwischen wird internationales Völkerrecht und international bindendes Frauenrecht gebrochen, da Männer (der überwiegende Teil Sexualstraftäter) sich durch reine Selbsterklärung ins Frauengefängnis verlegen lassen dürfen und nach Haftende wieder ihre Identität zu „Mann“ wechseln. Wir können auch aus der geschichtlichen Entwicklung vom TSG zum Selbstbestimmungsgesetz sehen, dass über viele Jahre eine konstante Aushöhlung von Rechten stattgefunden hat, die eigentlich unsere Demokratie sichern sollen. Selbst in die deutsche Verfassung wurde – entgegen wissenschaftlicher Evidenz – eine dritte Option für Geschlecht geschrieben, um eine Personengruppe zu bedienen, die die Freiheiten der Demokratie nutzt, um über den Schutz einer Fiktion die Freiheit anderer einzuschränken.
Die Personengruppe, die hartnäckig ein Selbstbestimmungsgesetz fordert, deklariert inzwischen sogar einen Genozid und fällt international durch zunehmende Radikalisierung und Gewalttätigkeit auf, wenn andere Menschen – vor allem Feministinnen – ihnen die Anerkennung ihrer Fiktion verweigern. Gerichtlich wurde ihnen in Deutschland – ebenfalls mit dem Argument sie seien eine kleine, einflusslose Gruppe – zugestanden, NS Verbrechten für ihre politischen Ziele zu nutzen – sie haben also Sonderrechte.
Diese kleine Gruppe hat international sehr großen Einfluss gewonnen:
Internationale Großkonzerne unterstützen ihre Weltanschauung
Weltweit werden Gesetze und Verfassungsänderungen zu ihren Gunsten erlassen
Die Medien fördern ihre Interessen
Die EU und die UN fördert die Fiktion der immateriellen Genderseele und vernachlässig dafür Frauenrechte
Ihnen stehen – allein in Deutschland – überdurchschnittlich hohe Summen für ihre Lobbyarbeit und die Durchsetzung ihrer politischen Interessen zu.
Sie können international auf einflussreiche und finanziell gut ausgestattete Verbände zurückgreifen
Wie kürzlich die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen – Reem Alsalem – anmahnte, sollten Frauen von diesen extremistischen Gruppierungen nicht am Vertreten ihrer Rechte gehindert werden. Vor der Verabschiedung einer Self-ID-Gesetzgebung in Schottland legte Alsalem außerdem ausführlich dar, welche Folgen diese Sprechaktgesetze, die dem Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz gleichen, auf Frauenrechte haben und warnte vor ihrer Durchsetzung.
Als Deutsche Bundesregierung haben Sie eine besondere Verantwortung zur Sicherung der Demokratie in Europa und zur Verhinderung extremistischer Entwicklungen, z.B. durch Lobbygruppierungen, die die Verbrechen der Nazizeit für ihre politischen Ziele instrumentalisieren. Der Nürnberger Kodex verpflichtet Deutschland außerdem dazu, Menschen vor experimenteller und dauerhaft schädigender Invasivmedizin zu schützen, die durch Sprechaktgesetze nachweislich gefördert werden. Ich sehe Sie in der Verpflichtung, sich einer internationalen Entwicklung entgegenzustellen, die im Kern rückschrittlich, extremistisch und totalitär ist und reinen Kapitalinteressen folgt.
Nein zum Selbstbestimmungsgesetz!
Diese Stellungnahme basiert auf einem früheren Artikel von mir.
Vielen Dank für diese ganz wunderbare, sehr differenzierte und gründliche Stellungnahme!
Thanks a lot für this comment on selfId!
Einfach mal DANKE liebe Rona für Deinen unermüdlichen Einsatz für uns Frauen, Mütter, uns Schwestern!