Das "Selbstbestimmungsgesetz" in Deutschland
Deutschland ertränkt Frauenrechte und Kinderschutz
Am Freitag, den 12. April 2024 wurde im deutschen Bundestag das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“[1] beschlossen. Wie schon bei der Verabschiedung des Referentenentwurfs im Sommer 2023 wurde der Termin für die zweite und dritte Lesung und Verabschiedung des Gesetzes sehr kurzfristig und nur drei Tage vorher angekündigt. Der Termin selbst wurde an einem Freitag Mittag angesetzt, wo nur mit einer spärlichen Besetzung des Bundestags zu rechnen ist. Damit war vorgezeichnet, dass das Gesetz auch in Deutschland mit der „no debate“ Strategie von IGLYO, Dentons und Reuters[2] durchgedrückt wird, denn diese Gesetzgebung hält keiner öffentlichen Debatte stand.
Am Mittwoch zuvor gab es eine letzte Sitzung des Familienausschusses, die den Weg für den Gesetzentwurf in den Bundestag freigab.
Missbrauchsschutz gestrichen
Der verabschiedete Änderungsantrag[3] hat wesentliche Schutzklauseln aus dem vorher verabschiedeten Entwurf wieder gestrichen. Unter anderem wurde die vom Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium angeregte Überprüfung einer Person vor dem Wechsel des Personenstands entfernt. Diese Streichung wurde durch die groß angelegte Kampagne „Ja zu Selbstbestimmung“ befördert, die jeglichen Missbrauchsschutz als „Diskriminierung“ und „Misstrauen“ umdeutete und von bekannten Influencerinnen und öffentlichen Institutionen – wider jegliche Vernunft – unterstützt wurde.
Der Gesetzentwurf im Parlament
Die Debatte im Parlament brachte zumindest über Susanne Hierl und Sarah Wagenknecht die feministischen Kritikpunkte zu Wort[4]. Bis auf wenige Enthaltungen oder nicht abgegebene Stimmen und ein paar spärliche Nein-Stimmen bei der FDP ist das Selbstbestimmungsgesetz von allen drei Ampelparteien (SPD, Grüne, FDP) sowie der Partei „Die Linke“ befürwortet worden. Abgelehnt wurde das Gesetz von der CDU/CSU, dem Bündnis Sarah Wagenknecht und der AfD[5].
Die Abstimmung war namentlich, so dass man sich einen Überblick über das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter verschaffen kann[6]. Die Autorin und Feministin Christine Finke analysiert auf Twitter, dass es nur 10 Stimmen Vorsprung für das Gesetz gab, wenn man die Ja-Stimmen den Stimmen für Nein, Enthalten oder Nicht abgegeben gegenüberstellt[7]. Erstaunlich war dennoch, wieviele Abgeordnete eine Stimme abgegeben hatten, obwohl an diesem Freitag Nachmittag das Parlament weitestgehend leer war. Einige fragen sich, wie diese Abgeordneten in Abwesenheit eine Stimme abgeben konnten.
In Folge betonten auf Twitter mehrere Bundestagsabgeordnete, unter anderem auch der Deutsche Bundeskanzler[8], dieses Gesetz nehme niemandem etwas weg. Die Entrüstung unter den Tweets zeigte, dass viele damit nicht einverstanden sind. Andere kündigten ihren Parteiaustritt an – darunter mehrere Mitglieder von FDP und Grünen.
Deutschland hat nun als zentrales und mächtiges Land in Europa eines der schlimmsten SelfID-Gesetze überhaupt.
Selbstbestimmungsgesetz – Zusammenfassung
Jeder Mann kann sich durch eine schlichte Erklärung und ohne jegliche Überprüfung beim Standesamt zur Frau erklären.
Die Änderung des Geschlechtseintrags muss nicht von Dauer sein, sondern darf einmal im Jahr gewechselt werden.
Es sind verschiedene Einträge auf Wahl möglich: Mann, Frau, divers, kein Eintrag. Damit werden bedient:
Menschen, die einen Geschlechtseintrag von Frau zu Mann oder Mann zu Frau ändern wollen
Menschen, die einen Geschlechtseintrag „divers“ begehren (Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung AKA „Intersex“ oder „nonbinary“) – ohne Vorlage jeglicher Atteste
Menschen, die keinen Geschlechtseintrag wollen („nonbinary“)
Die Phantasie-Geschlechtsidentität „nonbinary“ wird damit im Selbstbestimmungsgesetz zur juristischen Tatsache erklärt.
Eltern können den Geschlechtseintrag ihrer Kinder ab Babyalter selbst bestimmen. Ab dem vollendeten 5. Lebensjahr sollen Kinder vor dem Standesbeamten erklären, dass sie mit dem Wechsel des Geschlechtseintrags einverstanden sind.
Ab dem Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche ihren Geschlechtseintrag selbst bestimmen. Allerdings ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Stimmen die Eltern nicht zu, kann ein Familiengericht eingeschaltet werden, das das Veto der Eltern aufhebt. Für getrennte Eltern besteht die Gefahr, dass der Elternteil, der die Änderung des Geschlechtseintrags ablehnt, das Sorgerecht verliert.
Bei Minderjährigen darf der Geschlechtseintrag jederzeit gewechselt werden.
Ein Offenbarungsverbot verbietet, das Geschlecht und den früheren Namen einer Person zu benennen. Dieses Verbot gilt in dem verabschiedeten Gesetz nun auch für Familienangehörige. Dabei ist die Absicht entscheidend. Wer nicht aus Verletzungsabsicht und freundlich das Geschlecht und den früheren Namen benennt, soll straffrei bleiben. Wer das Offenbarungsverbot verletzt, hat mit einer Strafe von bis zu 10.000 EUR zu rechnen.
Frauenquoten sind aufgehoben. Für Frauenquoten ist die Geschlechtsidentität, nicht das Geschlecht ausschlaggebend.
Im Kriegsfall dürfen Männer sich nicht zur Frau erklären und werden als Männer eingezogen.
Auf der Geburtsurkunde von Neugeborenen wird der Geschlechtseintrag der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt berücksichtigt - nicht das Geschlecht.
Bei geschäftsunfähigen Personen, z.B. geistig behinderten Erwachsenen, entscheiden die Betreuer über den Geschlechtseintrag.
Geschlechtsspezifische Frauenräume, Frauenhäuser, Frauengefängnisse und Frauensport sollen nur noch im Einzelfall über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Hausrecht erhalten werden können.
Einige mögliche Folgen dieser unverantwortlichen Gesetzgebung
Durch die beliebige Änderung des Geschlechtseintrags von Babys und Kleinkindern durch ihre Eltern oder Sorgeberechtigten wird die Verschleierung der Identität dieser Kinder erleichtert. Dies kann dem Kindesmissbrauch und Kinderhandel dienen
Eltern können das Schlupfloch des beliebigen Personenstandswechsels ihrer Kinder nutzen, um aus religiösen Gründen eine weibliche Genitalverstümmelung (FGM) an Mädchen vorzunehmen. Denn: Die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland aus religiösen Gründen gestattet.
Babys und Kleinkinder sind nicht mehr vor den fiktionalen Weltanschauungen ihrer Eltern und Sorgeberechtigten geschützt.
Der Entwurf trifft keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, legt aber den Grundstein. Wer schon Kleinkindern die Idee vermittelt, das Geschlecht wechseln zu können, ebnet den Weg zu körperinvasiven Maßnahmen.
Dadurch, dass „nonbinary“ als Geschlechtsidentität festgelegt wird, werden Wunsch-OPs und Hormongaben für diese Zielgruppe vorbereitet, denn bisher zahlen Krankenkassen z.B. Brustamputationen nicht für Frauen, die sich als „nonbinary“ erklären.
Auch geschäftsunfähige Erwachsene – beispielsweise geistig Behinderte – sind den Ideen ihrer Betreuer über ihre „Geschlechtsidentität“ ausgeliefert.
Da der Eintrag der Eltern in der Geburtsurkunde der neugeborenen Kinder gefälscht werden kann, wird das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung dieser Kinder verletzt. Obendrein machen sie sich strafbar, wenn sie ihren Vater als Vater ansprechen.
Frauenquoten gehören der Vergangenheit an. Damit ist auch die bisher Frauen vorbehaltene Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten hinfällig, die für die Umsetzung von Kapitel 3 des Grundgesetzes – die Gleichberechtigung von Frauen – sorgen sollen.
Frauengefängnisse sind in Deutschland de facto abgeschafft. Da ein Frauengefängnis einen Mann, der sich als Frau identifiziert, aus Diskriminierungsgründen nur noch im Einzelfall ablehnen kann, kann ein Mann auf seinen Wunsch hin in ein Frauengefängnis verlegt werden. Das geschieht bereits jetzt. Schon jetzt werden auch im Gefängnis experimentelle Hormonbehandlungen und plastische Operationen für diese Straftäter von der Allgemeinheit finanziert. Zum Haftende hin kann der Mann seinen Geschlechtseintrag wieder zu „Mann“ ändern. Auch das geschieht bereits in Deutschland.
Auch im Frauensport wird die Entscheidung, ob ein Mann in einer Frauenmannschaft teilnehmen darf, auf den Verein abgeschoben. Falls der Verein dies ablehnen sollte, könnte der Mann sich über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in die Mannschaft einklagen.
Da Frauen sich strafbar machen, wenn sie das Geschlecht eines Mannes benennen, der seinen Geschlechtseintrag geändert hat, können sie sich in bisher geschlechtsspezifischen Räumen nicht mehr zur Wehr setzen gegen die Präsenz eines Mannes. OB ein Mann seinen Geschlechtseintrag geändert hat, weiß keine Frau. Somit kann ein Mann einfach in diese Räume spazieren und dies behaupten. Schließlich muss er keinerlei Änderung seines äußeren Erscheinungsbildes mehr vornehmen. Dadurch entsteht ein Chilling-Effekt für Mädchen und Frauen. Bisherige Schutzräume werden Angsträume.
Der Gesetzgeber weiß im Kriegsfall, wer ein Mann ist. Er gibt Männern aber ausreichend Zeit, vor einer möglichen kriegerischen Auseinandersetzung den Geschlechtseintrag zu ändern.
Ein Mann mit doppelter Staatsbürgerschaft kann in Spanien als Mann eingetragen sein und in Deutschland als Frau.
Es gibt keine Regeln für geschlechtsbasierte Statistiken, z.B. Gewalt- und Kriminalstatistiken. Somit ist damit zu rechnen, dass diese Statistiken zukünftig nicht mehr aussagekräftig sind und vor allem die überwiegend männliche Täterschaft verschleiern werden.
Da vor einem Personenstandswechsel keine Überprüfung mehr stattfindet, können Straftäter dieses Gesetz für einen beliebigen Identitätswechsel nutzen.
Männerrechtler werden aggressiver
Seit der Verabschiedung ist deutlich zu spüren, dass die Männerrechtsaktivisten auf Social Media aggressiver werden. Das Gesetz besänftigt sie nicht, sondern bestärkt sie darin, dass ihre Frauenverachtung gegenüber Feministinnen angemessen ist. Ähnlich wie bei der in Deutschland legalen Prostitution wird dieses Gesetz somit ALLE Männer in einer Vorstellung von Mädchen und Frauen als Objekt und in ihrem Machtanspruch gegenüber Frauen unterstützen.
Wir Feministinnen, die seit Jahren mit den Aggressionen des Transaktivismus konfrontiert sind wissen, dass wir es hier mit gewaltbereiten Extremisten zu tun haben. Das Gesetz gibt ihnen eine Legitimation für ihre Aggressionen, statt ihnen deutliche Grenzen zu setzen.
Mehrere Männerrechtler fordern bereits eine weitere Verschärfung des Gesetzes zulasten von Frauenrechten und Kinderschutz. Sie berufen sich auf Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
Seit über 40 Jahren haben sie die bestehende, vergleichsweise liberale Gesetzgebung des Transsexuellengesetzes hartnäckig durch Gerichtsverfahren immer weiter aufgeweicht. Seit über 40 Jahren wird ihnen in Deutschland – zulasten von Frauen – eine juristische Fiktion zugestanden. Sie arbeiten an einer fortschreitenden Entgrenzung. Das Ziel ist, Geschlecht als juristische Kategorie vollständig abzuschaffen.
Damit wird gleichzeitig die Fiktion bestärkt, das Geschlecht sei selbst bestimmbar. Dies wiederum liefert die argumentative Grundlage für körperinvasive Maßnahmen – selbst bei Kindern.
Wer es als Menschenrecht versteht, sein Geschlecht selbst zu bestimmen, versteht es auch als Menschenrecht, seinen Körper nach seinen eigenen Vorstellungen beliebig und durch die Allgemeinheit finanziert hormonell und operativ zu modifizieren. Auch in Deutschland phantasieren transaktivistische Akademiker davon, die Pubertät nur als Option zu sehen und jedem Menschen auf Wunsch Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone auszuhändigen.
Feministinnen protestieren
Die feministische Protestaktion gegen das Selbstbestimmungsgesetz konnte in nur wenigen Tagen über 100 Frauen und Männer aus ganz Deutschland mobilisieren, an einem Freitag nach Berlin zu kommen. Erstmals waren wir auf dieser Kundgebung mit einer Vielzahl von Pressevertretern konfrontiert. Und obwohl einige Sender – wie z.B. ARTE – unsere Beiträge einfach ignorierten, äußerten sich auf einmal mehrere bisher ignorante Blätter deutlich kritisch zu diesem Gesetz.
Allein: Es ist zu spät, denn das Gesetz ist verabschiedet und geht nur noch pro forma durch den Bundesrat, wo es nicht mehr zustimmungspflichtig ist. Danach muss es noch vom Bundespräsidenten geprüft und unterzeichnet werden, um dann ab dem 1. November 2024 voll zu gelten.
Mögliche weitere Schritte
Es bleibt uns nun nur noch die Möglichkeit, die auch die Transaktivisten andenken: Der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Denn wie ein Rechtsgutachten bereits darlegte, ist das Selbsbestimmungsgesetz in mehreren Punkten verfassungswidrig.
Die Juristin Wednesday erklärt dazu auf Twitter die drei Optionen[9]:
Eine abstrakte Normenkontrollklage[10]
Eine konkrete Normenkontrollklage[11]
Eine Verfassungsbeschwerde[12]
Für eine abstrakte Normenkontrollklage müssen mindestens 25% der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung einen Antrag stellen. Die abstrakte Normenkontrollklage kann sofort eingeleitet werden. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hätte die erforderliche Stärke. Alternativ käme die bayrische Landesregierung in Frage, in der keine der drei Ampelparteien vertreten ist.
Für diesen Schritt kann eine Petition unterzeichnet werden, die auch einen Musterbrief stellt. Wednesday empfiehl, möglichst vielen Politikern der CDU/CSU und der bayrischen Landesregierung zu schreiben.
Feministinnen haben Angst, Wut und Mut
Für uns Feministinnen in Deutschland ist das Gesetz ein herber Rückschlag, denn wenn Geschlecht beliebig wird und jeder Mann eine Frau sein kann, sind auch alle Frauenrechte hinfällig. Viele von uns sind nach teils jahrelangen Kämpfen gegen dieses Gesetz sehr erschöpft, zutiefst frustriert, wütend aber auch sehr ängstlich. Denn einige von uns rechnen damit, dass die Repressalien, Anzeigen und Gerichtsverfahren gegen uns zunehmen werden. Wir haben erlebt, wie klagefreudig die Männer sind, die eine Identität Frau für sich beanspruchen. Von einem Verständnis für die Rechte und Sicherheit von Frauen und Mädchen kann keine Rede sein.
Gleichzeitig haben wir jedoch in dieser kurzen Zeit bereits viele Frauen auf unsere Seite bringen können. Einige planen, Gerichtsverfahren regelrecht zu forcieren, um die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zu verdeutlichen und – wie im Ausland – über Gerichtsverfahren die Sicherheit von Mädchen und Frauen zurück zu erkämpfen.
In Deutschland wird der feministische Widerstand immer bedeutsamer, da aktuell auch die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellenspende im Raum steht und zum Beispiel Mütterrechte durch den FDP-Justizminister Marco Buschmann zunehmend in Bedrängnis geraten. Ähnlich besorgt sehen wir das Vorhaben, das seit 2020 bestehende Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen zu verschärfen und auch Eltern zu bestrafen, die ihre Kinder vor den körperschädigenden Eingriffen der Transgender-Medizin schützen wollen.
Erfreulicherweise sind einige von uns schon in neuen Gruppen, Initiativen und Vereinen organisiert und können auf die Erfahrungen der Feministinnen der zweiten Welle zurückgreifen. Alle großen Frauenverbände in Deutschland haben sich dagegen als Verräterinnen von Mädchen und Frauen erwiesen.
Es muss vieles neu aufgebaut und erkämpft werden. Fangen wir an!
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf
[2] https://www.trust.org/contentAsset/raw-data/8cf56139-c7bb-447c-babf-dd5ae56cd177/file
[3] https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011004.pdf
[4] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=910
[5] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=910
[6] https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf
[7] https://x.com/Mama_arbeitet/status/1778807638987313510
[8] https://x.com/Bundeskanzler/status/1778779691010203720
[9] https://x.com/EverydayisWedn3/status/1780226524165124406
[10] https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html
[11] https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Konkrete-Normenkontrolle/konkrete-normenkontrolle_node.html
[12] https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html
Wieder einmal, danke für deine grossartige arbeit!!